Allgemeine Geschäftsbedingungen
für Lieferungen und Leistungen der Fa. Kontor Lighting & Living GmbH


1. Geltungsbereich
1.1 Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge, die Sie mit uns als Anbieter (Fa.
Kontor Lighting & Living GmbH – nachfolgend ,,Kontor’’ genannt) über die Internetseite
www.kontorliving.de oder über andere Geschäftswege abschließen.
1.2 Kontor widerspricht vorab dem Einbezug vom Kunden eingeführter abweichender Vertrags- bzw. Allgemeiner
Geschäftsbedingungen. Andere als diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden nicht Vertragsbestandteil.
Das gilt auch dann, wenn Kontor anderen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht
ausdrücklich widerspricht und in Kenntnis entgegenstehender AGB des Kunden die Vertragsleistung
erbringt.
1.3 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten gegenüber Verbrauchern und Unternehmern. Verbraucher
im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken
abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit
zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der nachstehenden Regelungen ist jede natürliche
oder juristische Person oder eine rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss eines Rechtsgeschäfts
in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt.
1.4 Alle zwischen Kontor und dem Kunden getroffenen Vereinbarungen zwecks der Vertragsausführung sind
in diesen Bedingungen niedergelegt. Unberührt bleiben zwischen den Vertragspartnern abweichende
schriftliche oder in Textform getroffene Vereinbarungen, die inhaltlich von diesen Vereinbarungen abweichen.

2. Vertragsschluss
2.1 Angebote jeglicher Art sind freibleibend und unverbindlich. Sie gelten solange der Vorrat reicht. Angaben
von Kontor in Katalogen, elektronischen Katalogen, mündlichen Auskünften und Zusagen, Prospekten
und Werbeaussagen gleich welcher Art, insbesondere Beschreibungen, Abbildungen, Zeichnungen, Muster,
Qualitäts-, Beschaffenheits-, Zusammensetzungs-, Leistungs-, Verbrauchs- und Verwendbarkeitsangaben,
Maße und Gewichte der Vertragsware und Angaben sonstiger Art stellen kein verbindliches Vertragsangebot,
Zusicherungen oder Garantiezusagen dar, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich
bezeichnet sind.
2.2 Im Onlineshop wird durch den Kunden ein verbindliches Kaufangebot (Bestellung) über das Online-
Warenkorbsystem abgegeben. Dabei werden die zum Kauf beabsichtigten Waren im „Warenkorb“ abgelegt.
Über die entsprechende Schaltfläche in der Navigationsleiste können Sie den „Warenkorb“ aufrufen
und dort jederzeit Änderungen vornehmen. Nach Aufrufen der Seite „Kasse“ und der Eingabe der persönlichen
Daten sowie Zahlungs- und Versandbedingungen werden abschließend nochmals alle Bestelldaten
auf der Bestellübersichtsseite angezeigt.
Vor Absenden der Bestellung haben Sie die Möglichkeit, hier sämtliche Angaben nochmals zu überprüfen,
zu ändern bzw. den Kauf abzubrechen.
Mit dem Absenden der Bestellung über die Schaltfläche „zahlungspflichtig bestellen“ geben Sie ein verbindliches
Angebot bei uns ab.
2.3 Die vom Kunden an Kontor mitgeteilten Angaben, Maße, Zeichnungen und Abbildungen werden verbindliche
Grundlage des Vertragsschlusses. Kontor ist nicht verpflichtet diese Angaben zu überprüfen.
2.4 Ein Vertrag mit dem Kunden kommt durch eine verbindliche Auftragsbestätigung durch Kontor, die auch
durch Lieferung erfolgen kann, zustande. Im Vorfeld des Vertragsschlusses erfolgende Angebote, Bemusterungen
oder andere Preisangaben stellen kein verbindliches Vertragsangebot dar. Bei Auftragserteilung
akzeptiert der Kunde die AGB von Kontor.
2.5 Kontor behält sich vor, die Geschäftsbeziehung zum Kunden von einer positiven Bonitätsprüfung abhängig
zu machen.
2.6 Sofern Kontor eine Fehlauszeichnung der Preise an Waren feststellt, ist Kontor zum Rücktritt vom Vertrag
und zur Rückforderung der Waren berechtigt. Der Kunde kann in diesem Fall seine Rücksendungspflicht
durch Zustimmung zu einer entsprechenden Kaufpreisanpassung abwenden. Ist ein Produkt wider Erwarten
trotz rechtzeitiger Disposition aus von Kontor nicht zu vertretenden Gründen nicht lieferbar, ist Kontor
berechtigt, vom Kaufvertrag zurückzutreten.
2.7 Die Abwicklung der Bestellung und Übermittlung aller im Zusammenhang mit dem Vertragsschluss erforderlichen
Informationen erfolgt zum Teil automatisiert per E-Mail. Sie haben deshalb sicherzustellen, dass
die von Ihnen bei uns hinterlegte E-Mail-Adresse zutreffend ist, der Empfang der E-Mails technisch sichergestellt
und insbesondere nicht durch SPAM-Filter verhindert wird.

3. Ausschluss des Widerrufs
3.1 Für Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung eine individuelle
Auswahl oder Bestimmung durch den Verbraucher maßgeblich ist oder die eindeutig auf die persönlichen
Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten sind (z.B. Schnittware), besteht kein Widerrufsrecht.
3.2 Im Übrigen gelten für den Widerruf die in unserer Widerrufsbelehrung geregelten Bedingungen.
3.3 Für Unternehmer ist der Widerruf ausgeschlossen.

 

4. Preise und Zahlungsbedingungen
4.1 Preisangaben jeglicher Art verstehen sich als Nettopreise und gelten stets zzgl. gesetzlicher Umsatzsteuer.
Die Umsatzsteuer wird gesondert in der Rechnung ausgewiesen und ist vom Kunden zusätzlich geschuldet.
4.2 Es gelten die Preise vom Tag des Vertragsschlusses. Sie werden dem Kunden in der Auftragsbestätigung
nochmals bestätigt. Preisänderungen bis dahin sind vorbehalten.
4.3 Sollten zwischen Vertragsschluss und Lieferung Kostensteigerungen (z.B. durch erhöhte Kosten bei Rohstoffen,
Löhnen, Transport, Verpackung oder sonstige Kosten) eintreten, ist Kontor berechtigt die Preise
entsprechend anzugleichen und die Preise vom Tage der Lieferung an den Kunden zu berechnen. Das
gilt nur für den Fall, dass zwischen Vertragsschluss und Lieferung mehr als vier Monate vereinbart sind.
4.4 Verpackungen, Versandspesen, Transportversicherungen, Zollgebühren und gesetzliche Mehrwertsteuer
sind in unseren Angeboten nicht enthalten und gehen zu Lasten des Kunden.
4.5 Der Zahlungsanspruch ist sofort nach der Leistungserbringung durch Kontor fällig. Rechnungen sind an
Kontor rein netto sofort nach Erhalt zu bezahlen. Skonti werden nur gewährt, wenn dies zuvor mit dem
Kunden schriftlich vereinbart wurde.
4.6 Der Kunde kann zwischen folgenden Zahlungsarten wählen:

      - Überweisung

      - Lastschrift

      - Nachnahme

Die Ihnen zur Verfügung stehenden Zahlungsarten sind zusätzlich unter einer entsprechend bezeichneten
Schaltfläche auf unserer Internetseite ausgewiesen.
4.7 Der Auftraggeber erklärt sich damit einverstanden, dass Kontor vertrauendwürdige Dritte als Dienstleister
zur Zahlungsabwicklung einsetzt.
4.8 Kontor behält sich vor, Lieferungen von Vorauszahlungen des Kunden abhängig zu machen oder per
Nachnahme zu liefern.
4.9 Die Lieferung der Ware setzt eine positive Bonitätsprüfung des Kunden voraus. Wird Kontor nachträglich
bekannt, dass der Kunde bei Auftragserteilung, für Kontor nicht erkennbare, wirtschaftlich ungünstige
Verhältnisse auf seiner Seite verschwiegen hat, die sein Unvermögen zur Vertragserfüllung nicht ausschließen,
ist Kontor berechtigt, unmittelbar vom Vertrag zurückzutreten und die sofortige Herausgabe
der übersandten Ware sowie Zahlung des Kaufpreises für die vom Kunden bereits weiterveräußerte Ware
zu verlangen.
4.10 Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen und die Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist dem Kunden
nur gestattet, wenn seine Forderung von Kontor unbestritten oder rechtskräftig festgestellt ist.
4.11 Kontor ist berechtigt, die Ansprüche gegen den Kunden an Dritte abzutreten. Nach Abtretungsanzeige
kann ausschließlich an den Abtretungsempfänger mit befreiender Wirkung gezahlt werden.
4.12 Für den Fall des Zahlungsverzuges behält sich Kontor gegenüber Verbrauchern vor, Verzugszinsen in
Höhe von 5 Prozentpunkten über dem jeweiligen Basiszinssatz zu berechnen. Für Unternehmer gelten im
Falle des Zahlungsverzuges Verzugszinsen in Höhe von 9 Prozentpunkten über dem Basiszinssatz. Zusätzlich
kann Kontor im Falle des Verzugs des Kunden je weiterem Mahnschreiben die dafür anfallenden
Kosten berechnen. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden unbenommen.
4.13 Kontor ist berechtigt, Zahlungen des Kunden im Falle von Zahlungsverzug zuerst auf Kosten, dann auf
Zinsen und zuletzt auf die Hauptforderung anzurechnen. Sollte Kontor gegenüber dem Kunden noch
ältere offene Forderungen haben, so werden Zahlungen zunächst auf diese älteren Schulden angerechnet.
4.14 Sollte der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht nachkommen, ist Kontor berechtigt, die gesamte
Restschuld fällig zu stellen. In diesem Fall ist Kontor berechtigt, bezüglich sämtlicher sonstiger Verträge
Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen sowie nach Setzung einer angemessenen
Nachfrist von den Verträgen zurückzutreten und Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen.
4.15 Im Falle einer zurückgewiesenen Zahlung, sei es im Scheck-, Kreditkarten- oder Lastschriftverfahren, sei
es seitens des Kreditinstituts oder des Kunden, werden die dadurch entstandenen Fremd- und Eigenkosten
dem Kunden in Rechnung gestellt. Der Nachweis eines geringeren Schadens bleibt dem Kunden
unbenommen.

5. Lieferung
5.1 Termine für Lieferungen und Leistungen sind nur verbindlich, wenn sie von Kontor ausdrücklich schriftlich
bestätigt werden. Kontor ist zu einer Lieferung vor einem angegebenen Liefertermin berechtigt. Die Auslieferung
der Ware erfolgt üblicherweise innerhalb von bis zu 30 Werktagen.
5.2 Kontor ist berechtigt, Teillieferungen vorzunehmen und Teilrechnungen zu stellen. Sofern eine solche
Teillieferung für den Kunden unter Berücksichtigung der berechtigten Interessen von Kontor kein Interesse
mehr bietet, kann er insgesamt vom Vertrag zurücktreten. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind
ausgeschlossen. Die bereits erfolgten gegenseitigen Leistungen sind zurückzugewähren.
5.3 Die Versendung der Ware an den Kunden erfolgt auf dessen Verlangen hin ab Lager. Mit Bereitstellung
der Ware zur Abholung am vereinbarten Liefertermin bzw. der Übergabe der Ware an den Transporteur
geht die Gefahr des zufälligen Untergangs und der zufälligen Verschlechterung auf den Kunden über.
Kontor wird die Ware angemessen versichern und verpacken; die Kosten trägt der Kunde. Die Lieferung
erfolgt per Paketdienst, Post oder Spedition ab Lager an die vom Besteller angegebene Lieferanschrift.
Verzögert sich die Auslieferung der Ware an den Transporteur aufgrund von Umständen, die Kontor nicht
zu vertreten hat, wird Kontor die Ware absondern, auf Gefahr und Rechnung des Bestellers einlagern und
diesen hierüber und von der Versandbereitschaft unterrichten. Mit Zugang dieser Mitteilung ist die Lieferpflicht
von Kontor erfüllt.
5.4 Im Falle des Annahmeverzugs geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung
der Sache in dem Zeitpunkt auf den Kunden über, in dem er in Annahme- oder Schuldnerverzug
geraten ist. Kommt der Kunde in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungspflichten,
so ist Kontor berechtigt, den entstehenden Schaden (z.B. Einlagerungskosten), einschließlich etwaiger
Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Kontor behält sich das Recht vor, weitergehende Schadensersatzansprüche
geltend zu machen.
5.5 Kontor haftet bei Verzögerung und Unmöglichkeit der Leistung in Fällen des Vorsatzes oder der groben
Fahrlässigkeit von Kontor, eines Vertreters oder Erfüllungsgehilfen sowie bei der auch nur leichtfahrlässig
verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit nach den gesetzlichen
Bestimmungen. Die Haftung von Kontor ist in Fällen grober Fahrlässigkeit auf den vertragstypischen,
vorhersehbaren Schaden begrenzt. Außerhalb der Fälle des Satz 1 und 2 wird die Haftung von Kontor
wegen Verzugs und Unmöglichkeit für den Schadensersatz neben der Leistung auf insgesamt 10% und
für den Schadensersatz statt der Leistung (einschließlich des Ersatzes vergeblicher Aufwendungen) auf
insgesamt 10% des Wertes der Lieferung begrenzt. Weitergehende Ansprüche des Kunden sind – auch
nach Ablauf einer an Kontor gesetzten Frist zur Leistung – ausgeschlossen.
5.6 Von Kontor nicht zu vertretende Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt, unvorhersehbarer,
unabwendbarer, schwerwiegender oder sonst nicht zu vertretenden Ereignissen (bspw. nachträgliche
Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Streik, Rohstoff- und Energiemangel) berechtigen Kontor
auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen, die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der
Verzögerung hinauszuschieben. Das gilt auch, wenn die Verzögerung bei Vorlieferanten oder deren Unterlieferanten
eintritt. Kontor verpflichtet sich, seine Vorlieferanten sorgfältig auszuwählen. Im Falle der
Verzögerung wird Kontor Beginn und Ende der zugrunde liegenden Ereignisse dem Kunden mitteilen.
Wenn die Behinderung länger als vier Wochen dauert, ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung
berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Im Falle einer
mehr als drei Monate dauernden Behinderung kann auch Kontor vom Vertrag zurücktreten, wenn es auch
unter Berücksichtigung der Interessen des Kunden angemessen erscheint.
5.7 Bei Auftragsänderungen, welche die Lieferfrist beeinflussen, verlängert sich die vereinbarte Lieferfrist in
angemessenem Umfang.
5.8 Angelieferte Sendungen sind durch den Empfänger bei Erhalt sofort auszupacken und auf Transportschäden
und Vollständigkeit zu überprüfen. Transportschäden sind vom Empfänger auf dem Anlieferungsbeleg
zu dokumentieren und vom Fahrer des Paketdienstes zu unterschreiben. Der Beleg ist durch
den Empfänger sofort an den Absender zusenden, wobei Fax oder per E-Mail ausreichend sind. Bei
Nichteinhaltung dieser Vorschrift übernimmt Kontor keine Haftung. Für Verbraucher hat eine Verletzung
dieser Vereinbarung keine Auswirkungen auf das gesetzliche Gewährleistungsrecht.
5.9 Ist der Besteller Unternehmer im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches erfolgt die Lieferung und Versendung
auf dessen Gefahr.

6. Eigentumsvorbehalt, Zurückbehaltungsrecht
6.1 Ein Zurückbehaltungsrecht können Sie nur ausüben, soweit es sich um Forderungen aus demselben
Vertragsverhältnis handelt.
6.2 Die gelieferten Waren bleiben bis zur vollständigen Erfüllung sämtlicher Forderungen aus der laufenden
Geschäftsverbindung zwischen Kontor und dem Kunden im Eigentum von Kontor (Vorbehaltsware).
6.3 Der Eigentumsvorbehalt erstreckt sich auch auf die durch Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
unserer Ware entstehenden Erzeugnisse (Neuware). Bleibt bei der Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung
mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt Kontor Miteigentum im Verhältnis
der Rechnungswerte dieser verarbeiteten Waren. Verbindet der Kunde die gelieferten Waren oder die
Neuware mit Grundstücken, so tritt er bereits jetzt seine Forderungen, die ihm als Vergütung für die Verbindung
zusteht, in Höhe des Betrages ab, der dem von Kontor in Rechnung gestellten Preis der Ware
entspricht. Kontor nimmt die Abtretung an.
6.4 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu veräußern,
solange er sich nicht im Verzug befindet. Die aus dem Weiterverkauf entstehenden Forderungen gegenüber
Dritten tritt der Kunde mit allen Nebenrechten schon jetzt zur Sicherung einschließlich gesetzlicher
Umsatzsteuer an Kontor ab. Die Abtretung gilt einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent.
Kontor nimmt die Abtretung an. Der Kunde wird von Kontor ermächtigt, die Forderung einzuziehen.
6.5 Die gelieferten Waren und die an ihre Stelle tretenden Forderungen dürfen vom Kunden vor vollständiger
Erfüllung der Vertragspflichten gegenüber Kontor weder an Dritte verpfändet noch zur Sicherung übereignet
oder abgetreten werden. Der Kunde hat Kontor unverzüglich anzuzeigen, wenn die Rechte von
Kontor an der gelieferten Ware durch Pfändung oder sonstige Maßnahmen Dritter beeinträchtigt oder
gefährdet werden sollten, und zwar unter Übersendung einer Abschrift des Pfändungsprotokolls sowie
aller sonstigen zu einem Widerspruch gegen Pfändung erforderlicher Schriftstücke mit der Versicherung,
dass oder inwieweit die gepfändeten Sachen mit den gelieferten Waren identisch sind. Außerdem hat der
Kunde den Pfändungsgläubiger oder sonstige Dritte unverzüglich schriftlich von dem Eigentumsrecht von
Kontor in Kenntnis zu setzen. Bei Beantragung eines Insolvenzverfahrens ist der Kunde nicht berechtigt,
über die Vorbehaltsware zu verfügen. Kontor ist in einem solchen Fall berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten
oder die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ihre Befugnis zur Einziehung der Forderungen aus
der Weiterveräußerung zu widerrufen und Auskunft über die Empfänger der Vorbehaltsware zu verlangen
sowie diesen die Abtretung der Forderungen anzuzeigen und die Forderungen selbst einzuziehen.
6.6 Der Kunde wird von Kontor ermächtigt die abgetretenen Forderungen für seine Rechnung im eigenen
Namen einzuziehen. Er ist verpflichtet, die auf die abgetretenen Forderungen geleisteten Zahlungen bis
zur Höhe der gesicherten Forderungen unverzüglich an Kontor auszubezahlen. Kontor kann die Einzugsermächtigung
beim Vorliegen berechtigter Interessen (bspw. Zahlungsverzug, Insolvenz des Kunden
usw.) widerrufen.
6.7 Bei Pflichtverletzungen des Kunden (bspw. Zahlungsverzug) ist Kontor auch ohne Fristsetzung berechtigt,
die Herausgabe der Vorbehaltsware bzw. der Neuware zu verlangen und erforderlichenfalls nach
Fristsetzung vom Vertrag zurückzutreten. Der Kunde ist zur Herausgabe verpflichtet. Für den Fall, dass
Kontor vom Vertrag zurücktritt, tritt der Kunde etwaige Herausgabeansprüche an der Ware gegenüber
Dritten bereits jetzt an Kontor ab. Kontor nimmt die Abtretung an.
6.8 Sind Sie Unternehmer, gilt ergänzend folgendes:
6.8.1 Kontor behält sich das Eigentum an der Ware bis zum vollständigen Ausgleich aller Forderungen aus der
laufenden Geschäftsbeziehung vor. Vor Übergang des Eigentums an der Vorbehaltsware ist eine Verpfändung
oder Sicherheitsübereignung nicht zulässig.
6.8.2 Sie können die Ware im ordentlichen Geschäftsgang weiterverkaufen. Für diesen Fall treten Sie bereits
jetzt alle Forderungen in Höhe des Rechnungsbetrages, die Ihnen aus dem Weiterverkauf erwachsen, an
Kontor ab, wir nehmen die Abtretung an. Sie sind weiter zur Einziehung der Forderung ermächtigt. Soweit
Sie Ihren Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommen, behalten wir uns allerdings vor,
die Forderung selbst einzuziehen. Die Abtretung gilt einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent.
6.8.3 Kontor verpflichtet sich, die ihr zustehenden Sicherheiten auf Ihr Verlangen insoweit freizugeben, als der
realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernde Forderung um mehr als 10% übersteigt. Die
Auswahl der der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

7. Gewährleistung
7.1 Sie sind verpflichtet, die Waren unverzüglich und mit der gebotenen Sorgfalt auf Qualitäts- und Mengenabweichungen
zu untersuchen. Offensichtliche Mängel (bspw. Transportschäden, Mindermengen) hat der
Kunde unverzüglich, spätestens innerhalb von 5 Werktagen nach Erhalt der Lieferung an Kontor schriftlich
oder in Textform unter Verwendung des der Ware beiliegenden Retourenscheins mitzuteilen. Zur
Fristwahrung reicht die rechtzeitige Absendung. Andere Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht
innerhalb dieser Frist entdeckt werden können, sind Kontor unverzüglich nach Entdeckung, ebenfalls
binnen einer Woche ab Entdeckung, schriftlich per Retourenscheins mitzuteilen. Nach Ablauf der Mangelanzeigefrist
leistet Kontor keine Gewährleistung.
7.2 Es geltenden für die Untersuchungs- oder Rügepflichten die §§ 377, 378 HGB. Mögliche Schwierigkeiten
bei der Entdeckung eines Mangels entbinden nicht von der Untersuchungspflicht des Kunden. Lässt sich
die Beschaffenheit der gelieferten Ware nur durch ihre Verarbeitung erkennen, so ist eine Probeverarbeitung
durch den Kunden vorzunehmen. Bei Verletzung der Untersuchungs- und Rügepflicht gilt die Ware
in Ansehung des betreffenden Mangels als genehmigt.
7.3 Als Beschaffenheit der Ware gelten nur unsere eigenen Angaben und die Produktbeschreibung des Herstellers
als vereinbart, nicht jedoch sonstige Werbung, öffentliche Anpreisungen und Äußerungen des
Herstellers.
7.4 Der Kunde hat im Rahmen der Untersuchungspflicht vor Installation der Ware die Bestimmungen der
Produktbeschreibung zu beachten. Insbesondere hat er vor Installation der Ware eine Funktionsprüfung
gemäß Produktbeschreibung durchzuführen. Ohne durchgeführte Funktionsprüfung übernimmt Kontor
keine Haftung für weitere Schäden und Aufwendungen des Kunden.
7.5 Im Falle von Mängeln der Waren ist Kontor zur Nacherfüllung, insbesondere wahlweise zur Nachbesserung
der Mängel oder Ersatzlieferung berechtigt. Das Verlangen des Kunden auf Nacherfüllung hat
schriftlich zu erfolgen. Kontor ist für die Nacherfüllung eine angemessene Frist – in der Regel zwei Wochen
– einzuräumen; die gesetzlichen Fälle der Entbehrlichkeit der Fristsetzung bleiben unberührt. Ein
Fehlschlagen der Nacherfüllung ist erst nach dem erfolglosen zweiten Versuch gegeben. Bei Fehlschlagen
der Nacherfüllung ist der Kunde berechtigt, den Kaufpreis in angemessenem Maße zu mindern oder
wahlweise vom Vertrag zurückzutreten. Gewährleistungsansprüche des Kunden sind bei nur unerheblicher
Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der
Brauchbarkeit ausgeschlossen.
7.6 Die zum Zwecke der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen trägt Kontor nur, soweit sie nicht
dadurch erhöht werden, dass die Ware an einen anderen Ort als die Niederlassung des Kunden oder den
Erfüllungsort verbracht worden, sofern die Verbringung nicht dem bestimmungsgemäßen Gebrauch der
Ware entspricht. Gesetzlich unabdingbare Gewährleistungsvorschriften bleiben unberührt. Unbeschadet
weitergehender Ansprüche hat der Kunde im Fall einer unberechtigten Mängelrüge Kontor die Aufwendungen
zur Mängelprüfung und – soweit verlangt – zur Mängelbeseitigung zu ersetzen.
7.7 Sofern Kontor Nacherfüllung durch Ersatzlieferung leistet, ist der Kunde verpflichtet, die mangelhafte
Sache unverzüglich an Kontor herauszugeben und zurückzusenden.
7.8 Hat der Kunde die Ware im Wege der Gewährleistung an Kontor zurückzusenden, teilt Kontor dem Kunden
auf Anfrage eine Retourennummer mit und übersendet ihm für die kostenfreie Rücksendung einen
Retourenaufkleber und einen Retourenschein. Diesen hat der Kunde zur Rücksendung zu verwenden.
Rücksendungen ohne Retourennummer werden von Kontor nicht angenommen.
7.9 Die Gewährleistungsfrist beträgt ein Jahr ab Ablieferung der Ware. Die verkürzte Gewährleistungsfrist gilt
nicht für uns zurechenbar schuldhaft verursachte Schäden aus Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit und grob fahrlässig oder vorsätzlich verursachte Schäden bzw. Arglist, sowie Rückgriffsansprüche
gemäß §§478, 479 BGB.
7.10 Für Verbraucher hat eine Verletzung dieser Vereinbarungen keine Auswirkungen auf gesetzlich nicht
dispositives Gewährleistungsrecht.

8. Haftung
8.1 Schadensersatzansprüche des Kunden sind ausgeschlossen, soweit nachfolgend nichts anderes bestimmt
ist. Der vorstehende Haftungsausschluss gilt auch zugunsten der gesetzlichen Vertreter und Erfüllungsgehilfen
des Anbieters, sofern der Kunde Ansprüche gegen diese geltend macht.
8.2 Kontor haftet jeweils nur uneingeschränkt für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit, in allen Fällen des Vorsatzes und grober Fahrlässigkeit, bei arglistigem Verschweigen
des Mangels, bei Übernahme der Garantie für die Beschaffenheit des Kaufgegenstandes, bei Schäden
nach dem Produkthaftungsgesetz und in allen anderen zwingenden, nicht abdingbaren, gesetzlich geregelten
Fällen.
8.3 Sofern wesentliche Vertragspflichten betroffen sind, ist unsere Haftung bei leichter Fahrlässigkeit auf den
vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden beschränkt. Wesentliche Vertragspflichten sind wesentliche
Pflichten, die sich aus der Natur des Vertrages ergeben und deren Verletzung die Erreichung des Vertragszwecks
gefährden würde sowie Pflichten, die der Vertrag uns nach seinem Inhalt zu Erreichung des
Vertragszweck auferlegt, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst
möglich machen und auf deren Einhaltung Sie regelmäßig vertrauen dürfen.
8.4 Bei Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten ist die Haftung bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen
ausgeschlossen.
8.5 Kontor haftet nicht für Leistungen, die Dritte basierend auf einem eigenen Vertragsverhältnis für den Auftraggeber
erbringen. Ebenso wenig haftet Kontor gegenüber berechtigten oder unberechtigten weiteren
Nutzern der von Kontor erbrachten Leistungen, da mit diesen weder ein Vertrag besteht noch diese in
den Schutzbereich des Vertrages mit dem Auftraggeber einbezogen sind.
8.6 Die Datenkommunikation über das Internet kann nach dem derzeitigen Stand der Technik nicht fehlerfrei
und/oder jederzeit verfügbar gewährleistet werden. Kontor haftet insoweit weder für die ständige noch
ununterbrochene Verfügbarkeit der Website und der dort angebotenen Waren und Dienstleistungen.
8.7 Diese Regelungen gelten für alle Schadensersatzansprüche, und zwar gleich aus welchem Rechtsgrund.
Unberührt bleiben die Bestimmungen über den Verzug und die Unmöglichkeit.
8.8 Ansprüche des Kunden auf Ersatz von Schäden, die nicht an der gelieferten Ware selbst entstanden sind,
sind ausgeschlossen.
8.9 Kontor leistet keine Gewähr dafür, dass die gelieferte Ware ausländische Urheberrechte Dritter nicht
verletzt.

9. Verjährung
9.1 Die Verjährungsfrist für Ansprüche und Rechte wegen Mängeln der Lieferung – gleich aus welchem
Rechtsgrund – beträgt zwei Jahre. Dies gilt nicht in den Fällen des § 438 Abs. 1 Nr. 1 BGB (Rechtsmängel
bei unbeweglichen Sachen), § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke, Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1
BGB (Rückgriffsanspruch des Unternehmers) oder § 634 a Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke oder Werk, dessen
Erfolg in der Erbringung von Planungs- oder Überwachungsleistungen hierfür besteht). Die in S. 2
ausgenommenen Fälle unterliegen einer Verjährungsfrist von drei Jahren.
9.2 Bei Unternehmern beträgt die Verjährungsfrist ein Jahr ab Erhalt der Ware.
9.3 Die Verjährungsfristen nach Abs. 1 gelten unabhängig von der Rechtsgrundlage auch für sämtliche
Schadensersatzansprüche gegen Kontor, die mit dem Mangel im Zusammenhang stehen. Soweit Schadensersatzansprüche
jeder Art gegen Kontor bestehen, die mit einem Mangel nicht im Zusammenhang
stehen, gilt für sie die Verjährungsfrist des Absatz 1 Satz 1 bzw. Absatz 2.
9.4 Die Verjährungsfristen nach Absatz 1 und 2 gelten nicht im Falle des Vorsatzes oder bei arglistigem Verschweigen
eines Mangels oder wenn Kontor eine Garantie für die Beschaffenheit des Liefergegenstandes
übernommen hat. Sie gelten zudem nicht für Schadensersatzansprüche in den Fällen einer schuldhaft
verursachten Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit oder bei Ansprüchen nach dem
Produkthaftungsgesetz. Die Verjährungsfristen für Schadensersatzansprüche gelten auch für den Ersatz
vergeblicher Aufwendungen.
9.5 Die Verjährungsfrist beginnt bei allen Ansprüchen mit Lieferung und Übergabe der Ware. Soweit nicht
ausdrücklich anderes bestimmt ist, bleiben die gesetzlichen Bestimmungen über den Verjährungsbeginn,
die Ablaufhemmung, die Hemmung und den Neubeginn von Fristen unberührt.

10. Retouren/Reklamationen
10.1 Retouren senden Sie bitte (nicht unfrei) an uns. Wir akzeptieren nur Rücksendungen neuwertige
Ware, wenn unsere Lieferung nicht länger als maximal 30 Tage zurückliegt. Für Retouren
berechnen wir eine Handling- und Wiedereinlagerungsgebühr in Höhe von 20 % des Nettoneuwertes
der Ware zuzüglich MwSt. Wenn wir eine Gutschrift erteilen, sind wir berechtigt, die
Gebühr von der Gutschrift abzuziehen, in sonstigen Fällen werden wir Ihnen die Gebühr in
Rechnung stellen. Die vorstehenden Regelungen gelten nicht für Ware, die sie wegen eines
Lieferantenfehlers oder wegen einer Reklamation (Gewährleistungsfall) an uns zurückliefern.


11. Erfüllungsort, Gerichtsstand, Anwendbares Recht
11.1 Erfüllungsort für Lieferungen ist der Hauptgeschäftssitz von Kontor; das ist gegenwärtig Leipzig. Sofern
der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen
ist, ist der Geschäftssitz Leipzig gleichzeitig ausschließlicher Gerichtsstand. Dasselbe gilt, wenn
Sie keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder der EU haben oder der Wohnsitz oder gewöhnliche
Aufenthalt im Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist. Die Befugnis, auch das Gericht
an einem anderen gesetzlichen Gerichtsstand anzurufen, bleibt hiervon unberührt.
11.2 Für die gesamten Geschäftsbeziehungen gilt ausschließlich das geltende Recht der Bundesrepublik
Deutschland. Die Anwendbarkeit der Bestimmungen des UN-Kaufrechtes (CISG) und des deutschen
internationalen Privatrechts wird ausdrücklich ausgeschlossen.

12. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen von individualvertraglichen Abreden (nicht gemeint sind Regelungen in
diesen AGB) ganz oder teilweise unwirksam sein oder sollte eine solche individualvertragliche Regelung
eine Lücke enthalten, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen oder Teile solcher Bestimmungen
unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder fehlenden Bestimmungen treten die jeweiligen gesetzlichen
Regelungen.

13. Abschließende Regelungen
13.1 Kontor behält sich vor, diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen jederzeit und ohne Angabe von Gründen
zu ändern. Solche Änderungen gelten nicht für bereits getätigte Bestellungen. Soweit die Allgemeinen
Geschäftsbedingungen von Kontor nicht durch ausdrückliche Erklärung des Kunden anerkannt worden
sind, erkennt der Kunde diese durch die Abgabe einer Bestellung an.
13.2 Vorherige Allgemeine Geschäftsbestimmungen werden durch diese Allgemeinen Geschäftsbestimmungen
ersetzt.

Stand der Allgemeinen Geschäftsbestimmungen: September 202

 

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